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Infrastrukturfolgekostenkonzept

Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 das Konzept über die Abrechnung von Städtebaulichen Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge eines geplanten Vorhabens sind, beschlossen. Das Konzept wird von der Gemeindeverwaltung zukünftig bei allen Bauleitplanverfahren angewendet, die das Ziel zur Ausweisung von Wohnbauland haben.

Rechtsgrundlage zur Aufstellung eines sog. Infrastrukturfolgekostenkonzeptes ist § 11 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).